133. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der in London beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zu der in London beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 206/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 68/2006), hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Albanien | 25. Mai 2006 |
Äquatorialguinea | 11. Juli 2007 |
Heiliger Stuhl | 5. Mai 2008 |
Irak | 25. Juni 2008 |
Kambodscha | 31. Jänner 2007 |
Demokratische Volksrepublik Laos | 28. Juni 2006 |
Suriname | 29. März 2006 |
Zentralafrikanische Republik | 29. Mai 2008 |
Ferner hat Montenegro mit Wirkung vom 3. Juni 2006 erklärt, sich auch weiterhin an die Änderung des Montrealer Protokolls gebunden zu erachten.
Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat der Heilige Stuhl folgende Erklärung abgegeben:
Mit seinem Beitritt zum Wiener Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie seinen vier Änderungen: London (1990), Kopenhagen (1992), Montreal (1997) und Peking (1999), möchte der Heilige Stuhl die gesamte internationale Gemeinschaft dazu ermutigen, echte Zusammenarbeit zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft entschlossen zu unterstützen. Solch eine Zusammenarbeit, wie es der Fall des Ozonschutzes gezeigt hat, kann bedeutende Ergebnisse erzielen, was zugleich ermöglicht, die Schöpfung zu bewahren, wesentliche menschliche Entwicklungen zu fördern sowie auf das Gemeingut zu achten, im Geist verantwortungsvollen Zusammengehörigkeitsgefühls und mit tiefgründigen positive Auswirkungen für gegenwärtige und zukünftige Generationen.
In Entsprechung der besonderen Natur und dem eigenen Charakter des Staates Vatikanstadt, beabsichtigt der Heilige Stuhl, im Wege des feierlichen Beitrittsakts, der Verpflichtung der Staaten zur korrekten und wirksamen Umsetzung der Verträge sowie zur Erreichung der erwähnten Ziele seine moralische Unterstützung zu geben.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Dänemark1 am 24. Oktober 2007 den Geltungsbereich der Änderung auf die Färöer Inseln ausgedehnt.
Gusenbauer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)