109. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten Staaten haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 41/1999) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Andorra | 26. Jänner 2001 |
Bundesrepublik Jugoslawien, nunmehr Serbien | 14. Dezember 2000 |
Montenegro | 12. Februar 2007 |
St. Kitts und Nevis | 21. Mai 2002 |
Timor-Leste | 4. August 2005 |
Die Niederlande haben am 9. Jänner 1986 den Geltungsbereich des Abkommens mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1986 auf die Niederländischen Antillen und Aruba ausgedehnt.
Einer weiteren Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten zufolge findet auf Grund von Erklärungen Portugals und der Volksrepublik China das Abkommen auf die Sonderverwaltungsregion Macao weiterhin Anwendung.
Ferner wird die Kundmachung in BGBl. III Nr. 41/1999 dahingehend berichtigt, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nicht mit 8. September 1991, sondern erst mit Wirksamkeit vom 9. Jänner 1993 Vertragspartei des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt geworden ist.
Gusenbauer
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