Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Aserbaidschan über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen
100.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommenstext in aserbaidschanischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 wurden am 28. Oktober bzw. 30. Dezember 2003 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Februar 2004 in Kraft getreten.
Anlage 1
Abkommenstext in deutscher Sprachfassung
Anlage 2
Abkommenstext in englischer Sprachfassung
Anlage 3
Abkommenstext in aserbaidschanischer Sprachfassung
Gusenbauer
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