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BGBl III 82/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

82. Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 samt Schlussakte
(NR: GP XXIII RV 100 AB 174 S. 27. BR: AB 7735 S. 747.)

82.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte wird genehmigt.
  2. 2. Alle authentischen Sprachfassungen Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht. dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000111) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 106/2003. samt Schlussakte

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Oktober 2007 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Einzigen Artikel in Verbindung mit Art. 95 und Art. 93 des Partnerschaftsabkommens von Cotonou für Österreich mit 1. Juli 2008 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das Abkommen ratifiziert, ihre Notifikationsurkunden hinterlegt bzw. sind diesem beigetreten:

Angola, Äthiopien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize, Benin, Botsuana, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Côte d'Ivoire, Cook Inseln, Dänemark, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Europäische Gemeinschaft, Eritrea, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Griechenland, Guinea, Guyana, Irland, Italien, Jamaika, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Kiribati, Lesotho, Lettland, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Föderierte Staaten von Mikronesien, Mosambik, Namibia, Nauru, Niederlande, Niue, Palau, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, Salomonen, Sambia, Samoa, Schweden, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Swasiland, Vereinigte Republik Tansania, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tschechische Republik, Tuvalu, Uganda, Ungarn, Vanuatu, Vereinigtes Königreich, Zentralafrikanische Republik, Zypern.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 209 vom 11. August 2005, S. 27, veröffentlicht.

Anlage 1

Dänische Erklärung  

Anlage 2

Dänische Schlussakte  

Anlage 3

Dänischer Vertragstext  

Anlage 4

Deutsche Erklärung  

Anlage 5

Deutsche Schlussakte  

Anlage 6

Deutscher Vertragstext  

Anlage 7

Englische Erklärung  

Anlage 8

Englische Schlussakte  

Anlage 9

Englischer Vertragstext  

Anlage 10

Estnische Erklärung  

Anlage 11

Estnische Schlussakte  

Anlage 12

Estnischer Vertragstext  

Anlage 13

Finnische Erklärung  

Anlage 14

Finnische Schlussakte  

Anlage 15

Finnischer Vertragstext  

Anlage 16

Französische Erklärung  

Anlage 17

Französische Schlussakte  

Anlage 18

Frazösischer Vertragstext  

Anlage 19

Griechische Erklärung  

Anlage 20

Griechische Schlussakte  

Anlage 21

Griechischer Vertragstext  

Anlage 22

Italienische Erklärung  

Anlage 23

Italienische Schlussakte  

Anlage 24

Italienischer Vertragstext  

Anlage 25

Lettische Erklärung  

Anlage 26

Finnischer Vertragstext  

Anlage 27

Lettische Schlussakte  

Anlage 28

Lettischer Vertragstext  

Anlage 29

Litauische Erklärung  

Anlage 30

Litauische Schlussakte  

Anlage 31

Litauischer Vertragstext  

Anlage 32

Maltesische Erklärung  

Anlage 33

Maltesischer Vertragstext  

Anlage 34

Maltesische Schlussakte  

Anlage 35

Niederländischer Vertragstext  

Anlage36

Niederländische Erklärung  

Anlage 37

Niederländische Schlussakte  

Anlage 38

Polnische Erklärung  

Anlage 39

Polnische Schlussakte  

Anlage 40

Polnischer Vertragstext  

Anlage 41

Portugiesischer Vertragstext  

Anlage 42

Portugiesische Schlussakte  

Anlage 43

Portugiesische Erklärung 

Anlage 44

Schlussakt Geschehensklausel  

Anlage 45

Schwedische Erklärung  

Anlage 46

Schwedische Schlussakte  

Anlage 47

Schwedischer Vertragstext  

Anlage 48

Slowakische Erklärung  

Anlage 49

Slowakische Schlussakte  

Anlage 50

Sowakischer Vertragstext  

Anlage 51

Slowenische Erklärung  

Anlage 52

Slowenische Schlussakte  

Anlage 53

Slowenischer Vertragstext  

Anlage 54

Spanische Erklärung  

Anlage 55

Spanische Schlussakte  

Anlage 56

Spanischer Vertragstext  

Anlage 57

Tschechische Erklärung  

Anlage 58

Tschechische Schlussakte  

Anlage 59

Tschechischer Vertragstext  

Anlage 60

Ungarische Erklärung  

Anlage 61

Ungarische Schlussakte  

Anlage 62

Ungarischer Vertragstext  

Anlage 63

Vertragstext Geschehensklausel  

Gusenbauer

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