74. Aufhebung der Aussetzung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Albanien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Aufhebung der Aussetzung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Albanien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
BUNDESMINISTERIUM FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
GZ BMaA-AL.4.36.10/0005-IV.2/2006
V e r b a l n o t e
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Republik Albanien seine Empfehlungen und beehrt sich mitzuteilen, dass Österreich jene Bestimmungen des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Albanien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen1 vom 26. Juni 1992, welche die sichtvermerksfreie Einreise von albanischen Staatsangehörigen nach Österreich betreffen, die mit Dienst- oder Diplomatenpässen einreisen, mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 2006, 0.00 Uhr, wieder anwendet.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Republik Albanien die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
An die
Botschaft der
Republik Albanien
Prinz-Eugen-Straße 18/1/5
A-1040 Wien
Wien, am 27. Dezember 2006
L. S.
Gusenbauer
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