35. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Frankreich, welches das Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (BGBl. Nr. 471/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 61/2007) mit Wirkung vom 26. Jänner 1965 ratifiziert1 hat, am 4. März 2008 nachstehende Erklärung zu diesem Übereinkommen abgegeben:
Gemäß der Vereinbarung zur Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens, die von den Vertragsparteien des Übereinkommens angenommen wurde, kündigt Frankreich Kapitel I des Übereinkommens.
Die teilweise Kündigung des Übereinkommens wird mit 5. März 2009 wirksam.
Gusenbauer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)