16. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Annahmeurkunden zum Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (BGBl. Nr. 180/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 82/2002) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Annahmeurkunde: |
Kirgisistan | 19. Juli 2005 |
Kasachstan | 21. Dezember 1998 |
Liberia | 16. September 2005 |
Weiters hat Montenegro am 23. Oktober 2006 erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 3. Juni 2006 auch weiterhin an das Abkommen gebunden zu erachten.
Gusenbauer
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