9. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Mazedonien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Mazedonien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
[mazedonischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Dezember 2007 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 am 20. Jänner 2008 in Kraft.
Anlage
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Gusenbauer
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