31. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Kenia am 12. Februar 2007 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. III Nr. 145/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 17/2007) hinterlegt und folgende zentrale Behörde bekannt gegeben:
ADOPTION COMMITTEE
Office of the Vice President and
Ministry of Home Affairs
Department of Children's Services
P.O. Box 46205 - 00100
NAIROBI
Gusenbauer
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