75. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge sowie eines Wortes in § 10 Abs. 3 des Asylgesetzes 2005 durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 2007, G 179, 180/07-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 30. Oktober 2007, zu Recht erkannt:
„Die Wortfolge „gleichzeitig mit der Ausweisung auszusprechen, dass“ sowie das Wort „ist“ am Satzende in § 10 Abs. 3 des Asylgesetzes, Art. 2 des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.“
Gusenbauer
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