66. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge in § 99 Abs. 1 Z 6 des Marktordnungsgesetzes 1985 durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. Juni 2007, G 21/07-8, V 20/07-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 2. August 2007, zu Recht erkannt:
„In § 99 Abs. 1 Z 6 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210/1985, in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, wird die Wortfolge „flächenbezogenen oder“ als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.“
Gusenbauer
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