64. Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 geändert wird - Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 (KfzStG-Novelle 2007)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 161/2005, wird wie folgt geändert:
In § 5 Abs. 1 Z 2 lit. b sublit. ee wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und als sublit. ff angefügt:
- „ff. ab 1. Juli 2007
- bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen 2,54 Euro, mindestens 21,80 Euro;
- bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen bis zu 18 Tonnen 2,72 Euro;
- bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen 3,08 Euro, höchstens 123,40 Euro, bei Anhängern höchstens 98,72 Euro.“
Fischer
Gusenbauer
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