188. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Einzelhandels-Ausbildungsordnung zwecks Einrichtung eines Schwerpunkts Uhren- und Juwelenberatung sowie eines Schwerpunkts Telekommunikation geändert wird
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 5/2006, wird verordnet:
Die Verordnung über die Berufsausbildung im Lehrberuf Einzelhandel, BGBl. II Nr. 429/2001 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 272/2005, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 1 Abs. 1 Z 12 wird der abschließende Punkt durch einen Beistrich ersetzt; es werden folgende Ziffern 13 und 14 angefügt:
- „13. Uhren- und Juwelenberatung,
- 14. Telekommunikation.“
2. Nach § 2 Z 12 werden folgende Ziffern 13 und 14 angefügt:
- „13. Uhren- und Juwelenberatung:
- a) Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform ermitteln,
- b) Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten,
- c) Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen,
- d) Betriebliches Warensortiment vorbereiten, bereitstellen und verkaufsgerecht präsentieren,
- e) Kunden bei der Produktauswahl beraten,
- f) Serviceleistungen anbieten,
- g) Verkaufsgespräche führen,
- h) Bestellungen und Kundenaufträge entgegennehmen und abwickeln inklusive Rechnungs-legung und Zahlungsverkehr,
- i) Kundenreklamationen behandeln.
- 14. Telekommunikation:
- a) Bedarf für die Warenbeschaffung ermitteln und Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform durchführen,
- b) Einkauf unter Berücksichtigung neuer Technologien,
- c) Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten,
- d) Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen,
- e) Betriebliches Warensortiment vorbereiten, bereitstellen und verkaufsgerecht präsentieren,
- f) Kunden bei der Produkt- und Zubehörauswahl sowie der möglichen Zusatzdienste vor allem hinsichtlich der technischen Eigenschaften und der Anwendungsmöglichkeiten beraten,
- g) Serviceleistungen anbieten,
- h) Verkaufsgespräche führen,
- i) Bestellungen und Kundenaufträge entgegennehmen und abwickeln inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr,
- j) Kundenreklamationen behandeln.“
3. Nach § 3 Abs. 2 Z 12 werden folgende Ziffern 13 und 14 angefügt:
- 13. Uhren- und Juwelenberatung:
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
---|---|---|---|
1. | Der Lehrbetrieb | ||
1.4 | Organisation und Warenwirtschaft | ||
1.4.6 | Betriebsbezogene einschlägige Schriftverkehrsarbeiten wie zB Meldungen an die Punzierungskontrollbehörde, Dokumentation der Reparaturannahme, Ablage und Evidenz | ||
3. | Verkauf | ||
3.2 | Warensortiment | ||
3.2.4 | Kenntnis des betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie Verwendungsmöglichkeiten und Umweltverträglichkeit | ||
3.2.5 | Kenntnis der Edelmetalle, deren Legierungen, der gesetzlichen Feingehalte, Oberflächenveredelungen, deren Eigenschaften und Unterscheidungsmöglichkeiten | ||
3.2.6 | Kenntnis der branchenspezifisch verwendeten unedlen Metalle, deren Legierungen, deren Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten | ||
3.2.7 | Kenntnis des Punzierungsgesetzes und der EU-Nickelverordnung | ||
3.2.8 | Kenntnis der Perlen, Süßwasser- und Salzwasserzuchtperlen sowie der echten und unechten Korallen, ihrer Unterscheidungsmöglichkeiten und des Artenschutzgesetzes | ||
3.2.9 | Kenntnis der wichtigsten Edel- und Schmucksteine, ihrer Bezeichnungen, Schliffarten, Farben, Vorkommen, Synthesen und Imitationen | ||
3.2.10 | Kenntnis der Diamanten, ihrer Schliffarten, Klassifizierung nach Farbe, Reinheit, Schliff und Gewicht, Vorkommen, Synthesen und Imitationen | ||
3.2.11 | Kenntnis der Funktionsweise der verschiedenen Uhrentypen (elektronisch, mechanisch) wie zB Quarz, Handaufzug, Automatik, deren Eigenschaften (Wasserdichte, Ganggenauigkeit) und Handhabung | ||
3.4 | Kundenberatung und Warenverkauf | ||
3.4.13 | Kenntnis der Bedeutung des Erscheinungsbildes des Verkäufers | ||
3.4.14 | Kenntnis der Geldwäschebestimmungen und der daraus abzuleitenden Maßnahmen | ||
3.4.15 | - | Erläutern der Möglichkeit von Hautunverträglichkeiten der verschiedenen Edel- und Nichtedelmetalle | |
3.4.16 | - | Fachgerechtes Reinigen und Pflegen von Schmuck, Edelsteinen und Perlen mit Reinigungsmitteln und Geräten unter Vermeidung von Beschädigungen | |
3.4.17 | - | Beraten des Kunden über die fachgerechte Pflege und Aufbewahrung von Schmuck, Edelsteinen und Perlen | |
3.4.18 | - | Beraten des Kunden über die fachgerechte Pflege und Handhabung (Service, Batteriewechsel, Aufzug, Wasserdichte) von Uhren und Uhrbändern | |
3.4.19 | - | Montieren und Längenanpassen von Leder- und Metalluhrbändern von Armbanduhren sowie Ersetzen von Federstegen | |
3.4.20 | - | Fachgerechtes Öffnen und Schließen von Großuhren, Weckern und einfachen Armbanduhren zum Batteriewechsel sowie Kontrolle auf Funktionsfähigkeit | |
3.4.21 | - | Kenntnis der Gewährleistung und der markenspezifischen Fristen für die Garantie | |
3.4.22 | - | Messen der Fingerringweite unter Berücksichtigung der Tages- und Jahreszeit (Temperaturverhältnisse) sowie der Verschiedenartigkeit der Ringinnenwölbungen | |
3.4.23 | Stilberatung der Kunden unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends | ||
3.5 | Verkaufsabrechnung | ||
3.5.7 | Ermitteln des Verkaufspreises | ||
4. | Sicherheit | ||
4.1 | - | Kenntnis des richtigen Verhaltens bei Überfällen, Raub, Diebstahl und Betrug | |
4.2 | - | Kenntnis grundlegender für den Betrieb relevanter Vorschriften und Maßnahmen betreffend den Versicherungsschutz |
- 14. Telekommunikation:
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
---|---|---|---|
1. | Der Lehrbetrieb | ||
1.4 | Organisation und Warenwirtschaft | ||
1.4.6 | Grundkenntnisse der der Telekommunikationsbranche zu Grunde liegenden Technologien | ||
1.4.7 | Grundkenntnisse einer rechnergestützten Erfassung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Warenbewegung | Erfassen der betrieblichen Warenbewegung | |
1.4.8 | Für die Telekommunikation spezifische Schriftverkehrsarbeiten, insbesondere Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Lieferauskünfte, Ablage und Evidenz | ||
1.4.9 | Grundkenntnisse über die für betriebsbezogene Aufgaben und Funktionen des Rechnungswesens notwendigen Unterlagen | ||
2. | Warenbeschaffung und -lagerung | ||
2.1 | Einkaufsplanung | ||
2.1.5 | Einkaufsplanung unter Berücksichtigung neuer Technologien und Trends sowie der Produktzyklen und der Preisentwicklung | ||
2.1.6 | - | - | Einkaufsplanung unter Berücksichtigung der spezifischen Zielgruppe und des Marktsegmentes des Lehrbetriebs |
2.4 | Warenlagerung | ||
2.4.5 | Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen und Überwachen des Warenbestandes (EDV-unterstützt) | ||
3. | Verkauf | ||
3.1 | Verkaufsvorbereitung | ||
3.1.6 | Kenntnis der Medien für die Informationsgewinnung über neue Produkte und Services | ||
3.1.7 | Lesen und Anwenden von Gebrauchsanweisungen und anderen technischen Unterlagen | ||
3.2 | Warensortiment | ||
3.2.4 | Kenntnis des betrieblichen Warensortiments und der Dienstleistungen hinsichtlich der Spezifikationen und Leistungsmerkmale | ||
3.2.5 | Kenntnis des betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe, Marken und Modelle sowie Anwendungs- und Verwendungsmöglichkeiten | ||
3.2.6 | Kenntnis der in der Telekommunikation üblichen generellen und markenspezifischen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke | ||
3.2.7 | Grundkenntnisse über produktspezifische Kennwerte und Leistungsmerkmale und die Berücksichtigung dieser hinsichtlich der Produktverwendung | ||
3.2.8 | Grundkenntnisse der für die im Betrieb angebotenen Warengruppen relevanten Vorschriften und Maßnahmen betreffend Sicherheit, Entsorgung und Umweltschutz | ||
3.2.9 | Kenntnis über notwendige Kennzeichnung betreffend Energieeffizienz und fachgerechte Entsorgung | ||
3.3 | Verkaufsförderung und Werbung | ||
3.3.5 | Produktbezogene Dekorationsarbeiten | ||
3.3.6 | - | Kenntnis der Ziele, der Umsetzung und Wirkungsweisen von Werbung und Dekoration | |
3.4 | Kundenberatung und Warenverkauf | ||
3.4.13 | Kenntnis der Bedeutung des Erscheinungsbildes des Verkäufers | ||
3.4.14 | - | Kenntnis der Gewährleistung und der markenspezifischen Fristen für Garantie | |
3.4.15 | - | Kenntnis über Vorraussetzungen für die Inbetriebnahme bzw. Einbau (zB Freisprecheinrichtungen) von Telekommunikationsgeräten, -zubehör und -diensten | |
3.4.16 | - | Kenntnis der betriebs- und branchenspezifischen Informations-, Kommunikationssysteme und Kundenverwaltungssysteme | |
3.4.17 | - | Anwendungsbezogene Vorführung der Ware | |
3.4.18 | - | Beratung und Servicierung der branchenüblichen Kundenanliegen (zB SIM-Karten tauschen, Sperren, Reparaturannahmen, Auskunft über Tarife und Einzelgesprächs -nachweise, usw.) | |
3.4.19 | Kenntnis über die branchenspezifischen Rechtsvorschriften | ||
3.4.20 | Beratung der Kunden über die Richtung der technischen Entwicklung und die Trends der angebotenen Warengruppe | ||
3.4.21 | Beratung und Verkauf von für die Verwendung der technischen Geräte benötigtem Zubehör | ||
3.4.22 | Beratung und Verkauf von Verbindungselementen unter Berücksichtigung der Anschlussmöglichkeiten | ||
3.4.23 | Zusatz- und Folgeverkäufe zur besseren Nutzung der technischen Möglichkeiten und zur Adaptierung an den technischen Fortschritt | ||
3.5 | Verkaufsabrechnung | ||
3.5.7 | Kenntnis der Ermittlung des Verkaufspreises |
Bartenstein
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