184. Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Emblem des Prinzen von Wales (ein Staatsemblem des Vereinigten Königreichs)
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Emblem des Prinzen von Wales (ein Staatsemblem des Vereinigten Königreichs) Anwendung findet, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt.
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)