138. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich geändert wird
Aufgrund der §§ 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, BGBl. Nr. 89/1952, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 242/1969, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet:
Die Verordnung der Bundesregierung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, BGBl. Nr. 54/1953, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. Nr. 188/1957, wird wie folgt geändert:
Ziffer III lautet:
„III.
Die Dekorationen des Ehrenzeichens bleiben Eigentum des Bundes. Sie sind kein Gegenstand des rechtsgeschäftlichen Verkehrs. Den Besitz an den Dekorationen haben die Beliehenen und nach deren Ableben ihre Erben.“
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