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BGBl II 138/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

138. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

138. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich geändert wird

Aufgrund der §§ 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, BGBl. Nr. 89/1952, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 242/1969, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, BGBl. Nr. 54/1953, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. Nr. 188/1957, wird wie folgt geändert:

Ziffer III lautet:

„III.

Die Dekorationen des Ehrenzeichens bleiben Eigentum des Bundes. Sie sind kein Gegenstand des rechtsgeschäftlichen Verkehrs. Den Besitz an den Dekorationen haben die Beliehenen und nach deren Ableben ihre Erben.“

Gusenbauer Molterer Plassnik Bures Kdolsky Platter Berger Darabos PröllBuchinger Schmied Faymann Bartenstein Hahn

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