84. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Wien, Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286 (BStG 1971), in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2006, wird verordnet:
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Wien, Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat wird das aus den Lageplänen, Planzeichen 240334/P1401/0-401/OPT/S01/V, 240334/P1402/0-401/OPT/S01/V und 240334/P1403/0-401/OPT/S01/V ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Die vorerwähnten Lagepläne liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 18, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk) sowie in den Gemeinden Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat zur Einsicht auf.
Faymann
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