118.
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
- 2. Die Kundmachung aller authentischen Sprachfassungen Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht. dieses Staatsvertrages soll gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch erfolgen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll
Das Übereinkommen samt Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. C 160 vom 30. Juni 2005, S. 1 - 17, veröffentlicht.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. August 2007 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 5 für Österreich mit 1. November 2007 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert, angenommen bzw. genehmigt:
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
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Unterzeichnungsdatum Protokoll
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Unterzeichnungsdatum Übereinkommen
Gusenbauer
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