99. Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und dem Sicherheitsministerium von Bosnien und Herzegowina über die polizeiliche Zusammenarbeit
Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und dem Sicherheitsministerium von Bosnien und Herzegowina über die polizeiliche Zusammenarbeit
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[bosnischer Vertragstext siehe Anlagen]
[kroatischer Vertragstext siehe Anlagen]
[serbischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. Mai 2006 bzw. 16. Juli 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2007 in Kraft.
Anlage
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Gusenbauer
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