96. Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
- 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist die französische Sprachfassung Die Sprachfassung wird auch in den Anlagen veröffentlicht. dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung
[deutscher Vertragstext (Übersetzung) siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. April 2005 beim Generaldirektor der UNESCO hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 24 Abs. 1 mit 22. Februar 2007 in Kraft getreten.
Nach Mitteilung des Generaldirektors der UNESCO haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert, angenommen, genehmigt bzw. sind ihm beigetreten:
Bulgarien, Dänemark, Finnland, Niederlande, Norwegen, Polen, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich.
Anlage
Vertragstext deutsch (Übersetzung)
Anlage
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Gusenbauer
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