90. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Russische Föderation am 26. Juli 2007 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs (BGBl. III Nr. 51/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 144/2006) hinterlegt.
Gusenbauer
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