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BGBl III 63/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

63. Änderung zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen

63. Änderung zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen

Der Exekutivrat hat gemäß Artikel XV Absätze 4 und 5 des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (BGBl. III Nr. 38/1997, geändert durch BGBl. III Nr. 215/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 33/2003) nachstehende Änderung zum Übereinkommen genehmigt:

[Änderungstext deutsch (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Änderungstext englisch siehe Anlagen]

[Änderungstext französisch siehe Anlagen]

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist die Änderung gemäß Art. XV Abs. 5 lit. g des Übereinkommens mit 31. Jänner 2005 in Kraft getreten.

Anlage

Änderungstext deutsch (Übersetzung) 

Anlage

Änderungstext englisch 

Anlage

Änderungstext französisch 

Gusenbauer

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