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BGBl III 11/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

11. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

11. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

[deutscher Abkommenstext siehe Anlagen]

[deutsches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]

[mazedonischer Abkommenstext siehe Anlagen]

[mazedonisches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 17 des Abkommens wurden am 19. Mai bzw. 8. Dezember 2006 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig mit 1. Februar 2007 in Kraft.

Anlage

deutscher Abkommenstext 

Anlage

deutsches Durchführungsprotokoll 

Anlage

mazedonischer Abkommenstext 

Anlage

mazedonisches Durchführungsprotokoll 

Gusenbauer

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