11. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
[deutscher Abkommenstext siehe Anlagen]
[deutsches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
[mazedonischer Abkommenstext siehe Anlagen]
[mazedonisches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 17 des Abkommens wurden am 19. Mai bzw. 8. Dezember 2006 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig mit 1. Februar 2007 in Kraft.
Anlage
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deutsches Durchführungsprotokoll
Anlage
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mazedonisches Durchführungsprotokoll
Gusenbauer
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