154. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 4 Abs. 1 des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes - BauKG durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. September 2006, G 37/06-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 19. Oktober 2006, zu Recht erkannt:
„§ 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz — BauKG), BGBl. I 37/1999 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft“.
Schüssel
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