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BGBl I 73/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

73. Bundesgesetz: Änderung des ÖIAG-Gesetzes 2000
(NR: GP XXII IA 754/A AB 1320 S. 140 . Einspr. d. BR: 1440 AB 1465 S. 150. BR: AB 7510 S. 733.)

73. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombe­teiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000), BGBl. I Nr. 24/2000, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2005, wird wie folgt geändert:

Nach § 14 Abs. 6 wird als Abs. 7 angefügt:

„(7) Der Vorstand kann nach Beginn des Geschäftsjahres an den Aktionär einen Abschlag auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn zahlen, soweit diese Abschlagszahlung im Ergebnis einer Zwischenbilanz zuzüglich eines allfälligen Gewinnvortrages und abzüglich eines allfälligen Verlustvortrages Deckung findet; in dieser Zwischenbilanz können gebundene Kapitalrücklagen aufgelöst werden, wenn die Vermögens- und Finanzlage der ÖIAG dadurch nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.“

Fischer

Schüssel

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