63. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (EUROFIMA-Gesetz) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (EUROFIMA-Gesetz), BGBl. Nr. 968/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2003, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Z 1 wird jeweils der Betrag von „1 200 Millionen Euro“ durch den Betrag von „1 975 Millionen Euro“ ersetzt.
Fischer
Schüssel
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