32. Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (9. FSG-Novelle)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz - FSG), BGBl. I Nr. 120/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 152/2005, wird wie folgt geändert:
§ 7 Abs. 3 Z 4 lautet:
- „4. die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h oder eine Geschwindigkeit von 180 km/h überschritten hat und diese Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde;“
Fischer
Schüssel
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