6. Bundesgesetz, mit dem das Preisauszeichnungsgesetz 1992 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Preisauszeichnungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 146/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2000 wird wie folgt geändert:
1. Nach § 1 Abs. 1 Z 2 wird folgende Z 3 eingefügt:
- „3. für die Auszeichnung der Preise für Flugreisen, sofern diese Verbrauchern durch Luftverkehrsunternehmen (§ 101 Luftfahrtgesetz, BGBl. Nr. 253/1957 in der jeweils geltenden Fassung) angeboten werden.“
2. In § 12 Abs. 1 wird der Begriff „österreichische Schilling“ durch „österreichischer Währung“ ersetzt.
Fischer
Schüssel
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