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BGBl II 508/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

508. Verordnung: Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2007

508. Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2007

Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2005, wird verordnet:

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2007 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 209 Euro.

Haubner

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