423. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 26. April 2002, BGBl. II Nr. 166/2002, über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmen, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen, aufgehoben wird
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmen, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen, BGBl. II Nr. 166/2002, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.
Grasser
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