347. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der zugelassenen Prüfstellen für Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen
Auf Grund des § 71 Abs. 5 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2006, in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 249/2001 über Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 114/2006, wird kundgemacht:
- 1. Die Neufassung des Anhangs 10 der Verordnung über Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen betreffend das Verzeichnis der zugelassenen Prüfstellen für Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen mit Stand 20. Juli 2006 wird in der Anlage geregelt.
- 2. Die Kundmachung vom 18. März 2003, BGBl. II Nr. 185/2003, wird hiermit gegenstandslos.
Anlage
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Bartenstein
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