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BGBl II 345/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

345. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend gestört ist

345. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung zur Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend gestört ist, geändert wird

Auf Grund des § 124b Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 74/2006, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend gestört ist, BGBl. II Nr. 238/2006, wird wie folgt geändert:

Der bisherige § 1 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und dem § 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) Um Härtefälle zu vermeiden, kann in jenen Fällen, in denen Medizinische Universitäten ein gemeinsames Aufnahmeverfahren gemäß § 124b Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 durchführen, an diesen Universitäten von den in § 124b Abs. 5 Universitätsgesetz 2002 genannten Quoten abgewichen werden, wenn insgesamt die Quoten gewahrt bleiben.“

Gehrer

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