vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 318/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

318. Verordnung: Änderung der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung

318. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung geändert wird

Auf Grund des § 8a Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/2006, wird verordnet:

Die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 219/1997, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 4 wird folgender § 4a samt Überschrift eingefügt:

„Führung von Sprachförderkursen

§ 4a. (1) An Übungsvolksschulen sind Sprachförderkurse bei einer Mindestzahl von acht teilnehmenden Schülern zu führen.

(2) Wird die Mindestschülerzahl gemäß Abs. 1 in einer Klasse nicht erreicht, können Schüler mehrerer Klassen einer oder mehrerer Schulstufen zur Erreichung der Mindestschülerzahl zusammengefasst werden.

(3) Ein Sprachförderkurs gemäß Abs. 1 ist nur dann zu führen, wenn seine Führung personell und räumlich möglich ist.“

2. Dem § 10 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) § 4a samt Überschrift dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 318/2006 tritt mit 1. September 2006 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2008 außer Kraft.“

Gehrer

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)