185. Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Bulgarien und Rumänien über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union sowie Protokoll samt Anhängen, Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens und die Anpassungen der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht samt Anhängen und Schlussakte
185.
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages sowie Protokoll samt Anhängen, Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens und die Anpassungen der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht samt Anhängen und Schlussakte wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
2. Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
[Titelseite siehe Anlagen]
[deutscher Vertragstext und Protokoll samt Anhängen siehe Anlagen]
[deutsche Akte über die Bedingungen des Beitritts samt Anhängen siehe Anlagen]
[deutsche Schlussakte siehe Anlagen]
[Signaturseiten Beitrittsvertrag siehe Anlagen]
[Signaturseiten Schlussakte siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Juni 2006 bei der Italienischen Regierung hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 4 Abs. 2 mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
Nach Mitteilungen der Italienischen Regierung haben folgende weitere Staaten den Vertrag ratifiziert: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 2: deutscher Vertragstext, Protokoll, Anhänge
Anlage 3
Anlage 3: deutsche Akte_ Bedingungen, Anhänge
Anlage 4
Anlage 4: deutsche Schlussakte
Anlage 5
Anlage 5: Signaturseiten Beitrittsvertrag
Anlage 6
Anlage 6: Signaturseiten Schlussakte
Schüssel
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