173. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Memorandum zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Minister für Infrastruktur und Verkehr der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:
Memorandum zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Minister für Infrastruktur und Verkehr der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission
[Memorandum in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Memorandum in italienischer Sprache siehe Anlagen]
Anlage
Memorandum in deutscher Sprache
Anlage
Memorandum in italienischer Sprache
Schüssel
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