170. Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) und durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998); Urkunde zur Änderung der Satzung und des Vertrags der Internationalen Fernmeldeunion (Marrakesch 2002) samt Erklärungen und Vorbehalten
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des Staatsvertrages: Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) und durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998); Urkunde zur Änderung der Satzung und des Vertrags der Internationalen Fernmeldeunion (Marrakesch 2002) samt Erklärungen und Vorbehalten wird genehmigt.
- 2. Die Kundmachung der arabischen, chinesischen, englischen, russischen und spanischen Sprachfassungen Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht. hat gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch zu erfolgen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.
[deutsche Änderungsurkunde siehe Anlagen]
[französische Änderungsurkunde siehe Anlagen]
[Erklärungen und Vorbehalte französisch/deutsch siehe Anlagen]
[arabische Änderungsurkunde siehe Anlagen]
[chinesische Änderungsurkunde siehe Anlagen]
[englische Änderungsurkunde siehe Anlagen]
[russische Änderungsurkunde siehe Anlagen]
[spanische Änderungsurkunde siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. Jänner 2006 beim Generalsekretär der Internationalen Fernmeldeunion hinterlegt.
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Erklärungen und Vorbehalte französich_deutsch
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Schüssel
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