168. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[arabischer Vertragstext siehe Anlagen]
[französischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 13. September 2006 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 12. November 2006 in Kraft.
Anlage
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Schüssel
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