165. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Litauen am 19. September 2006 die als zentrale Behörde zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (BGBl. Nr. 446/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 58/2006) notifizierte Behörde1 wie folgt geändert:
State Child Rights Protection Adoption Service
Ministry of Social Security and Labour of the Republic of Lithuania
Sodu Street 15
LT-03211 VILNIUS
Lithuania
Schüssel
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