121. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. April 2006 ausgetauscht; der Vertrag tritt daher gemäß seinem Art. 38 Abs. 1 mit 1. Juli 2006 in Kraft.
Anlage
Anlage
Schüssel
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)