115. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Mali am 2. Mai 2006 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. III Nr. 145/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 55/2006) hinterlegt.
Nach weiterer Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten haben nachstehende Staaten ihre zentrale Behörde wie folgt geändert:
Deutschland1:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Jugend und Familie/Landesjugendamt
Außenstelle Neubrandenburg
Neustrelitzer Str. 120, Block D
17033 Neubrandenburg
Philippinen2:
Die zentrale Behörde der Philippinen ist der Internationale Adoptionsdienst (ICAB), der das Übereinstimmungs-/Erfüllungsdokument gemäß Kapitel V, Art. 23 des Haager Übereinkommens erstellt.
Schüssel
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