112. Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte wird genehmigt.
- 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der deutschen, dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen, spanischen und arabischen Sprachfassung Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht. dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 143 vom 30. Mai 2006 S 2-188, veröffentlicht.
Die Notifikation gemäß Art. 92 Abs. 1 des Abkommens wurde am 22. März 2004 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist daher gemäß Art. 92 Abs. 2 mit 1. April 2006 in Kraft getreten.
Anlage
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Anhänge und Protokolle Deutsch
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Anhänge und Protokolle Arabisch
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Anhänge und Protokolle Dänisch
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Anhänge und Protokolle Englisch
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Anhänge und Protokolle Finnisch
Anlage
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Anhänge und Protokolle Französisch
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Anhänge und Protokolle Griechisch
Anlage
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Anhänge und Protokolle Italienisch
Anlage
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Anhänge und Protokolle Niederländisch
Anlage
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Anhänge und Protokolle Portugiesisch
Anlage
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Anhänge und Protokolle Schwedisch
Anlage
Anlage
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Anhänge und Protokolle Spanisch
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Schüssel
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