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BGBl III 80/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

80. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
(NR: GP XXII RV 781 AB 1253 S. 132. BR: AB 7447 S. 729.)

80. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

[deutscher Abkommenstext siehe Anlagen]

[chinesischer Abkommenstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 24. Jänner bzw. 17. März 2006 (eingelangt am 30. März 2006) abgegeben; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung daher mit 30. März 2006 in Kraft getreten.

Anlage

Deutscher Abkommenstext  

Anlage

Chinesischer Abkommenstext  

Schüssel

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