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BGBl III 71/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

71. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen auf den Bahnhöfen Wien-Südbahnhof, Hohenau, Breclav und Brno-hlavni nadrazi/ Brünn-Hauptbahnhof sowie über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Wien-Südbahnhof und Brno-hlavni nadrazi/Brünn- Hauptbahnhof

71. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen auf den Bahnhöfen Wien-Südbahnhof, Hohenau, Breclav und Brno-hlavni nadrazi/ Brünn-Hauptbahnhof sowie über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Wien-Südbahnhof und Brno-hlavni nadrazi/Brünn- Hauptbahnhof

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 5 Abs. 1 mit 1. Februar 2006 in Kraft getreten.

Anlage

Deutscher Vertragstext 

Anlage

Tschechischer Vertragstext 

Schüssel

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