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BGBl III 69/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

69. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kasachstan auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
(NR: GP XXII RV 627 AB 737 S. 93. BR: AB 7212 S. 718.)

69. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kasachstan auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

[kasachischer Vertragstext siehe Anlagen]

[russischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 29. März 2005 bzw. 30. Jänner 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. März 2006 in Kraft getreten.

Anlage

Deutscher Vertragstext 

Anlage

Englischer Vertragstext 

Anlage

Kasachischer Vertragstext 

Anlage

Russischer Vertragstext 

Schüssel

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