69. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kasachstan auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
[kasachischer Vertragstext siehe Anlagen]
[russischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 29. März 2005 bzw. 30. Jänner 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. März 2006 in Kraft getreten.
Anlage
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Schüssel
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