65. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über den gegenseitigen Datenaustausch in Asylangelegenheiten
[Abkommenstext siehe Anlagen]
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 9 Abs. 2 im Verhältnis zwischen Österreich und Liechtenstein nach Abgabe der entsprechenden Mitteilung durch Österreich am 11. Oktober 2005 bzw. durch Liechtenstein am 26. Jänner 2006 mit 1. März 2006 in Kraft getreten.
Anlage
Schüssel
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