51. Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island aus Anlass des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union1
Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 und Abs. 6 der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 (BGBl. III Nr. 20/2004) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
Das Zusatzprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 130 vom 29. April 2004 S. 85-88, veröffentlicht.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Zusatzprotokoll gemäß dessen Art. 4 mit 6. Dezember 2005 in Kraft getreten.
Schüssel
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