40. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China betreffend die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit und Tierquarantäne
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Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[chinesischer Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 11 des Abkommens wurden am 15. Juli 2005 bzw. 9. Februar 2006 abgegeben; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung mit 9. Februar 2006 in Kraft getreten.
Anlage
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