29. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
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Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
[rumänischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 13. September bzw. 25. November 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2006 in Kraft.
Anlage
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Schüssel
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