20. Multilaterale Vereinbarung RID 5/2005 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
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[deutscher Vereinbarungstext (Übersetzung) siehe Anlagen]
[englischer Vereinbarungstext siehe Anlagen]
Die Vereinbarung wurde von Österreich am 5. August 2005 und von Liechtenstein am 13. Jänner 2006 unterzeichnet.
Anlage
deutscher Vereinbarungstext (Übersetzung)
Anlage
Schüssel
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