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BGBl III 18/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

18. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung

18. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Estland am 10. März 2005 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (BGBl. III Nr. 123/1998, Kundmachung des In-Kraft-Tretens BGBl. III Nr. 193/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 128/2004) hinterlegt.

Schüssel

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