5. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[arabischer Vertragstext siehe Anlagen]
[französischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 23. März 2004 bzw. 8. Oktober 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
Anlage
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Schüssel
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