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BGBl III 5/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

5. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
(NR: GP XXII RV 258 AB 331 S. 40. BR: AB 6942 S. 704.)

5. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[arabischer Vertragstext siehe Anlagen]

[französischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 23. März 2004 bzw. 8. Oktober 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

Anlage

deutscher Vertragstext 

Anlage

arabischer Vertragstext 

Anlage

französischer Vertragstext 

Schüssel

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